(aus www.landesschule-pforta.de, 02.02.2007
Die einzig echte Urkunde aus der Gründungszeit des Klosters ist eine päpstliche Urkunde von 1138, die den Gütertausch bestätigt, den der offensichtlich wahre Gründer des Klosters, Bischof Udo I. von Naumburg 1137 vollzogen hatte und der die Zisterzienser von Schmölln nach Pforte brachte. Die übrigen Urkunden der Frühzeit, die bis vor kurzem noch als echt galten, haben sich im Lichte neuester Forschungen als Fälschungen des frühen 13. Jahrhunderts erwiesen.1
Man beachte daher, wie in der nachfolgenden, gefälschten Urkunde von angeblich 1140 der Versuch unternommen wird, die real erst 1206 erlangte rechtliche Unabhängigkeit des Klosters vom Naumburger Bischof bereits auf die Gründungszeit des Klosters und auf einen fiktiven Grafen Bruno vom Pleißengau zurückzuführen.
"Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, Udo durch Gunst der göttlichen Gnade Bischof von Naumburg. Da wir mit allem Scharfsinn und Eifer nach der Herrlichkeit des ewigen Lebens trachten und die Fülle der göttlichen Gnade uns auf jede Weise erwerben müssen, so steht uns, um das zu erreichen, kein kürzerer oder geraderer Weg offen, als wenn wir in der gebührenden Erfüllung unserer Pflicht mit der Emsigkeit eines Seelenhirten bestrebt sind, den Glauben in unserem Sprengel zu verbreiten und zum Nutzen und Vorteil der Gläubigen für die Folgezeit Vorsorge zu leisten, damit wir, was wir durch uns nicht vermögen, durch ihre Verdienste und Gebete bei Gott erreichen.
Deshalb wollen wir, dass allen Gläubigen Christi, sowohl den gegenwärtigen als den zukünftigen, kundbar sei, dass der erlauchte Mann Graf Bruno, unser Blutsverwandter, indem er mit Willen und Zustimmung seiner Erben an der Stätte, die Zmolne heißt, ein Kloster gegründet und geistliche Personen daselbst ansiedelte, von seinem sehr umfangreichen Erbgut, das er besass, jene Stätte so bereicherte und mit Schenkungen ausstattete, dass er fast den dritten Teil des Gaus, der Plisne genannt wird, eben diesem Kloster durch gesetzmäßige Schenkung feierlich vermachte. Aber da im Verlauf der Zeit der Glaube ebendort erlahmte und er selbst schon in den letzten Zügen lag, so ließ er uns rufen und übertrug uns, was er durch sich nicht ausführen konnte, mit Rücksicht auf unsere Blutsverwandtschaft auszuführen, dass wir nämlich nach Entfernung der unnützen und von der Klosterzucht abschweifenden Personen Mönche des Zisterzienserordens, der schon damals durch den Geruch eines gläubigen Zusammenlebens und guten Rufes emporzublühen angefangen hatte, in eben jenem Kloster ansiedeln möchten.
Wir aber nahmen die so große Demut eines so hochgestellten Mannes mit Bewunderung wahr und beschlossen mit bereitwilliger Freudigkeit, wie es sich geziemte, seine Bitte und seinen Wunsch ins Werk zu setzen, und da wir nach seinem Tode von Walkenriet, einem Kloster des Zisterzienserordens, nach vieler Mühe, die wir uns in dieser Sache gaben, einen Konvent von Mönchen und einen Abt erlangt und dieselben an der Stätte von Zmolne angesiedelt hatten und sie einige Jahre ebendort gewohnt hatten, so schien es ihnen, dass eben diese Stätte wegen der Nachbarschaft des rohen Volkes und der Verfolgung durch böse Leute und der Schwierigkeit der Örtlichkeit selbst für ihr Zusammenleben nicht geeignet sei, zumal da wegen Rohheit des Vokes nur wenige oder gar keine zur Bekehrung kämen und der Glaube dort keinen Erfolg habe.
Da haben wir nach dem Rat und Willen des ruhmreichen Königs Konnrad und der Fürsten und zugleich unserer Brüder, der Naumburger Stiftsherren, die Gegend an der Porta mit allem ihre Zubehör, bebautem und unbebautem Land, mit Wegen und unwegsamen Strecken, mit Wiesen und Weiden ihnen übertragen unter der Bedingung, dass die Stätte von Zmolne mit ihrem Zubehör in unseren und unserer Nachfolger rechtmäßigen Besitz übergehen sollte für eben jene Gegend an der Porta, die so zu benennen ist, wie wir aus dem Freibriefe des Herren Papstes Innozenz, der eben jenen Brüdern gewährt worden ist, entnommen haben, mit dessen Zustimmung eben dieser Tausch bestätigt wird.
Und weil die Besitzungen des besagten Gebietes von Zmolne viel ausgedehnter und reicher sind als diejenigen, die wir in dem Tauschvertrage dem Gotteshaus an der Porta übertragen haben, so haben wir, wie es die Gerechtigkeit erfordert, beschlossen, dass sowohl wir als auch alle unsere Nachfolger uns in der Folgezeit immer darum bemühen wollen, in passender Weise und zu gelegener Zeit von den Besitzungen unserer Kirche und von den Gütern unseres Bistums das, was es zu wenig erhalten hat, dem Gotteshaus von Porta zu ersetzen.
Da nun das besagte Kloster bei Zmolne auf freiem Eigengut von einem freien Mann erbaut und mit jeglicher Art Freiheit ausgestattet war, so haben wir natürlich eben diese Freiheit in jeder Beziehung dem oft genannten Kloster an der Porta gewährt, indem wir verbieten, dass jemand von den Fürsten oder von unseren Nachfolgern sich bei ihnen oder auf ihren Besitzthümern in der Folgezeit irgend ein Recht anmaßse, zumal auch der ganze Orden der Zisterzienser durch das Ansehen und die Freibriefe der Apostolischen Bischöfe sich einer besonderen Freiheit erfreut.
Die Besitzungen des Klosters an der Porta aber sind folgende: Der Wirtschaftshof in Lochwiz, der Wirtschaftshof in Kösen mit allem Zubehör und dem Zehnten derselben, der angrenzende Wald, der nach seinen bestimmten Grenzen angegeben ist, nämlich in der Länge von dem Gießbach jenseits Kukulau bis zum alten Wall der Altenburger, ferner in der Breite von der Klosterstätte selbst bis zu den Grenzen der Holländer, eine Mühle mit dem Wasserlauf und dem Graben derselben, die Ausübung der Fischerei oder anderer gewohnheitsmässigen Nutzungen auf dem Flusse Saale. Die Grenze jedoch, die nach der Mittagsseite hin liegt, schiebt sich auch von besagtem Mühlgraben über den Kamm des entgegenragenden Berges hinaus und reicht bis zu dem Pfade, welcher der Holländerweg genannt wird.
Wenn also irgend welche Güter durch unsere Nachfolger oder durch beliebige Gläubige auf rechtmässige Weise dem vorgenannten Gotteshaus geschenkt und übertragen werden, oder die Brüder selbst solche in rechter Form und in gutem Glauben erwerben, so bestätigen wir ihnen dieselben mit unserer amtlichen Gewähr, indem wir ausdrücklich bei strenger kirchlicher Ahndung und bei Strafe des göttlichen Gerichtes verbieten, dass in der Folgezeit irgend eine geistliche oder weltliche Person die oft genannten Brüder durch Gewalttätigkeit oder irgend beliebige Unbill anzutasten oder dieser unserer Verordnung durch irgend eine Art von Böswilligkeit zuwider zu handeln wage.
Damit dies also gültig und unangetastet bleibe, haben wir nunmehr das gegenwärtige Schriftstück abfassen lassen, das wir mit unserem Siegel untersiegelt durch die Unterschrift geeigneter Zeugen sicher gestellt haben, deren Namen folgende sind: Reinhard Bischof von Merseburg, Volkmar Abt zu Merseburg, Bertold Propst zu Naumburg, Theoderich Dekan, Heinrich Scholastiker und die übrigen Stiftsherren von Naumburg, Udo Propst zu Zeitz, Bermar Dekan, Hartmann, Heinrich, Sifrid und die übrigen Stiftsherrn von Zeitz, Gerung Abt von Bosau, Reinhold Abt zu Naumburg, Lupold Propst zu Lusniz, Burkhard Propst zu Naumburg; die Laien Konrad Markgraf, Otto Markgraf und Sohn von jenem, Heinrich Landgraf und Bruder von jenem Bruder, Luof von Camburg, Reinhard von Boblas, Hermann Vogt von Saaleck; die Dienstmannen Martin, Heinrich, Gumpert, und andere mehr, sowohl Geistliche als Laien.
Gegeben im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1140 in der dritten Indiktion."2
1 Siehe Holger KUNDE: Das Zisterzienserkloster Pforte. Die Urkundenfälschungen und die frühe Geschichte bis 1236, Köln 2003.
2 Lat. Text: Urkundenbuch des Klosters Pforte. Erster Halbband (1132 bis 1300), hrsg. von der Hist. Commission der Provinz Sachsen, bearb. von Paul BOEHME, Halle 1893, 4ff. Ins Dt. übers. unter Verwendung von W. CORSSEN (1868), 25ff.
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