Zeittafel, K.Wolf (manuscript, 1969)

 

 

1265

Der Abt Heinrich v. Hersfeld gründete am 8. Sept. 1265 ein Nonnenkloster, das er mit Nonnen aus dem Mutterkloster in Frauensee besetzte. Sie gehörten dem Benediktinerorden an, lebten aber nach der Zisterzienserregel. Die wirtschaftlichen Grundlagen waren durch den 786 bereits vorhandenen Besitzstand von 20 Hufen und 12 Mausen, der im Breviarium Sulli nachgewiesen wurde und die große Schenkung von mehreren thüringischen Edlen im Jahre 802, die von dem Gaugrafen und dem Erzbischof in Mainz in Erfurt urkundlich bestätigt wurde, gesichert.

 

1265

Am 8. Sept. 1265 leistete Graf Friedrich von Beichlingen zu Kölleda zur Unterstützung der in Kölleda errichteten neuen Zelle des Cisterziensordens Verzicht auf das Vogteirecht und auf alle anderen Rechte, die ihm und seinen Vorfahren an der Kirche und deren Gütern gehört haben.

(Urkunde im Staatsarchiv zu Marburg/L.)

 

1266

Am 8.Sept. 1266, dem Geburtstag der Mutter Maria, zogen die Nonnen aus Frauensee nach dem Wunsche ihres Abtes und mit Genehmigung des Erzbischofes zu Mainz in ihr neues Heim in Kölleda ein.

(W. Neuhaus, Auf den Spuren von Hersfeld, S. 51/52)

 

1274

In einem Briefe der Zisterzienser-Nonnen aus Saalfeld werden verschiedene Klöster – darunter auch das von Kölleda – gebeten, die Schwestern in Saalfeld bei ihrer Übersiedlung nach Stadtilm zu unterstützen, da ihnen dazu noch die Mittel fehlten.

(Joh. Christoph Olearius. Allerhand Thüring. Historien, Frb. u.Leipz. 1704)

 

1297

Die Grafenbrüder Gunzelin und Heinrich von Beichlingen bestätigen dem Konvent des Klosters alle Rechte und Güter, die dieser von ihnen und ihren Vorfahren schenk- und tauschweise erworben hat.

(Staatsarchiv Marburg, Urkunde des Stifts Hersfeld, 12. Juni 1297)

 

1308

Das Kloster Kölleda bekennt, daß Abt und Konvent zu Hersfeld die ihm für 60 Mark Silber verkauften Güter zu Kölleda – Gebind genannt – zurückkaufen können.

(Staatsarchiv Marburg, Urkunde des Stifts Hersfeld, 8. Juli 1308)

 

1311

Gunst- u. Bestätigungsbrief der Abtissin Jutta und der Priorin Hedwig sowie allen Klosterfrauen des Klosters zu Kölleda über die Stiftung einer …erei am Altar des St. Nikolaus in ihrem Kloster durch ihren Probst und die Brüder Richard und Heinrich, Ritter, sowie der Söhne Richards, Dietrich und Richard Götze mit 1 Hufe Landes im Felde Albrechtsleben (Olbersleben), die jährl. 1 Malter Korn, 1 Malter Gerste, 1 Gans und 4 Hühner zinset; mit 1 Hufe Landes im Felde Althausen , die 3 Malter Korn und Gerste zinset; mit ¼ von ½ Hufe im Felde zu Battgendorf, die 1 Malter Korn und Gerste zinset; ferner im Felde zu Frohndorf mit ¾ Landes von 1 Hufe, die 2 Schilling Pfennige und 1 Pfd. Erfurter Geldes zinset; im Felde zu Stetten mit ½ Hufe, die 12 Erfurter Pfennige zinset und 1 Malter Korn und Gerste von der Mühle zu Battgendorf zu dem Zwecke, dass am genannten Altar alle Tage die erste Messe gehalten wird, daß ferner der Priester und Kirchner und der Wachsverkauf davon gezahlt werden soll, und dass die genannte Vikarei mit diesen Gütern dem Herrn Heinrich von Tinzenhausen geliehen worden ist.

(Stadt- Archiv Weimar, Ernestinisches Gerichts-Archiv – Abschrift von 1563)

 

1322

Das Kölledaer Nonnenkloster verkauft unter Probst Marold, Abtissin Gertrudis und Priorin Kunigunde dem Deutschen Haus in Griefstedt ½ Hufe und ½ Hof in Leubingen, Comthur in Griefstedt war derzeit Eberhard von Wildecker.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, handschriftliche Notizen über Kölleda)

 

1344

Probst Hermann, gen. Schobel, und Abtissin Gertrud verkaufen dem Comthur Hermann von Schrickede 2 ½ Hufen Land im Griefsteder Flur, die von den Grafen Heinrich und Hermann von Beichlingen von allen Abgaben befreit worden sind. Preis: 10 Mark rhein. Silber Erfurter Gewicht.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, handschriftliche Notizen über Kölleda)

 

1346

Heinrich, Graf von Beichlingen, genehmigt und bestätigt als Lehnsherr den Verkauf versch. Güter in Albrechtsleybin (Olbersleben), Aroldishusen (Orlishausen?) und Frohndorf von seiten des Nonnenklosters Kölleda, grauer Orden an den Priester Joh. Schenke von Albrechtsleybin behufs Stiftung zweier Vikareien (6 Hufen, 5 Höfe).

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, handschriftliche Notizen über Kölleda)

 

1346

Das Kloster Kölleda verkauft dem Kloster Walkenriedeinige Wiesen bei Pfeffel. Die Nonnen werden aus Dankbarkeit vom dortigen Mönchskonvent in dessen Bruderschaft aufgenommen.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, handschriftliche Notizen über Kölleda)

 

1357

Graf Heinrich von Beichlingen tauscht ½ Hufe, in Memleben gelegen, gegen andere Güter mit dem Kloster Oldisleben. Dazu erteilt das Kloster Kölleda seine Genehmigung, da die ½ Hufe von ihm zu Lehen ging.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, Die Grafschaft Beichlingen)

 

1359

Am 5. Juli 1359 schloß der Abt Johannes II. von Hersfeld mit dem Grafen Heinrich von Beichlingen einen Vertrag:1. Der Abt von Hersfeld setzt den Abt in Kölleda ein.2. Der Graf darf Bete (Steuer) in Kölleda erheben, dem Abt aber zahlt die Stadt jährl. zu Weihnachten 10 lötige Mark Silber, wozu sie der Schultheiß evtl. zwingen soll.3. Wenn der Graf seine Renten, Güter oder Zinsen in Kölleda verkaufen will, hat Hersfeld auf 1 Jahr das Vorkaufsrecht.4. Der Graf zahlt an Hersfeld für die Lehen, die er vom Stifte hat, jährl. zu Michaelis 5 Schillinge Erfurter Pfennige Zinsen.5. Der Graf soll sich das Haus machen, wie es ihm beliebt, doch so, daß er den Abt an seinem Zoll nicht schädigt. Er soll seine bisherigen Rechte an dem Hause und Markte behalten. (Kaufhaus)6. Der Graf soll die vor ihm errichtete Gemeine vom Stifte zu lehen haben, sich aber ferner keine Gemeine mehr unterwinden ohne des Abtes Wissen und Willen.7. Auch ist verabredet worden, dass wir und alle unsere Erben und Nachkommen keinen Anspruch noch Änderung haben sollen wenn uns und unseren Nachkommen etwas rückständig wäre an der Münze zu Kölleda. Geschehe es aber, dass hernach eine Münde da wieder würde, was dann ein jeglicher Herr auf beiden Seiten von alter Gewohnheit oder Recht gehabt hätte, dabei sollte es bleiben ohne Arglist und Gefährde.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, Die Grafschaft Beichlingen)

 

1360

Der Probst des Kölledaer Klösters verspricht dem Kloster in Fechaburg beim Abt von Hersfeld die Einwilligung zu einem Kontrakt zu erwirken, der zwischen dem Kloster Fechaburg und dem Ritter Albert von Harras über 3 Hufen in der Flur Gorsleben geschlossen wurde. Von diese 3 Hufen standen dem Kloster Kölleda 3 Pfund Wachs zu.

(Joh. Christoph Olearius, Rerium thuringiearum syntagme, Frankfurt und Leipzig 1704)

 

1365

Am 27. April 1365 bekennen der Probst Berthold, die Abtissin Katharina, die Priorin Sophia und die ganze Samenunge, daß sie dem Stifte Hersfeld 10 Mark lötigen Silbers schuldig sind. Sie wollen es am künftigen Michaelistag (27.Sept.) zahlen. Bürgen für diese Schuld sind Herr Eberhard Knut, Burgmann von Beichlingen und Ludwig von Mohlhusin zu Kölleda gesessen.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, handschriftliche Notizen über Kölleda)

 

1367

Probst Erwin, Abtissin Katharina, Priorin Sophia und der gesamte Konvent bekennen am 30. Mai, dass sie aus dringender Not, mit Wissen des Abtes Berdt in Hersfeld, der Ratsmeister des Rates und der Bürger zu Erfurt ihren Hof in der Neustadt daselbst mit allen Rechten für 83 Pfd. Erfurter Pfennige verkauft haben.

(Stadt-Archiv Erfurt, Kauf-Urkunde 30. Mai 1367 (O-OXLVI-20))

 

1369

Der Rat zu Erfurt überlässt dem Priester Dietrich von Schmira lebenslänglich den ehemaligen Hof des Klosters Kölleda in der Neustadt für 20 Pfd Erfurter Pfennige mit der Bedingung, daß er in den nächsten 3 Jahren 25 Pfd verbauen und dem Rate jährlich 1 Pfd Pfennige Erbzins geben soll.

(Carl Beyer, Urkd.-Buch der Stadt Erfurt Tl. Nr 643)

 

1375

Am 8.Juni 1375 beauftragt Papst Gregor XI. den Scholastikus von Unseren lieben Frauen in Gotha, das Benediktiner-Nonnenkloster in Kölleda in Schutz zu nehmen, das durch die Fehden heruntergekommen und verschuldet ist, und der Abtissin und dem Konvent zur Wiedergewinnung der verlorenen Güter behilflich zu sein.

(Päpstl. Urkunden und Regesben v. 1353-1378. Hist. Kommission d. Provinz Sachsen Halle 1889)

 

1411

„Im Jahre des Herrn 1411, Freitag nach dem 5. Sonntag nach Ostern ist diese Kapelle zum Gedächtnis der heiligen Katharina nachmittags zwischen 2-3 errichtet worden“ (übersetzt von Dr. Liebers) Anno Dni MCCCCXI feria sexta post Dominicam vocem jucunditatis instructa es capella hec Catrina memoria hora nona.

 

1437

Am Sonntag, 8. September, Unserer lieben Frauen Tag.Die beiden Vettern Dietrich und Friedrich von Mühlhausen, erstgenannter ist Burgmann in Beichlingen, verpfänden ihre vom Kloster in Oldisleben zu Lehen rührenden Güter und Zinsen zu Hemben für 300 gute rhein. Gulden an Probst, Abtissin, Priorin und den Konvent des Jungfrauen-Klosters zu Kölleda. Auf Bitten der Verpfänder belehnen Abt und Prior des Klosters in Kölleda mit den Gütern und Zinsen unter der Bedingung, daß die Einlösung, wenn sie nicht durch die Verpfänder erfolge, jederzeit vom Kloster Oldisleben oder wenn es dieses erlaube, geschehen könne für dieselbe Summe. Besiegelt gewesen vom Abt und Sammung zu Oldisleben

(Oldislebener Copialbuch in Weimar)

 

1468

Vom Kölledaer Kloster wurden die erblichen Zinsabgaben von 75 Acker Land zu Dermsdorf verkauft.

(Neumann; Auf den Spuren von Hersfeld)

 

1480

Am 17. Oktober 1480 überträgt Abt Ludwig von Hersfeld dem Grafen Hans v. Beichlingen den Schutz des Klosters in Kölleda auf 24 Jahre.

(Stadt-Archiv Kölleda, Kölledaer Anzeiger Nr. 52 1928, Kauf- und Schuldbriefe)

 

1505 (bis 54)

Aus den Urkunden- Abschriften überliefert v. Prof. Dr. Kolkoff – geht hervor, daß der Papst, die Abtissin und die Priorin samt dem Konvent der Nonnen Felder, Wiesen, Haus und Hof mit Scheunen und Mühlen aus dem Klosterbesitz in fremde Hände gaben, die es zu Nutz und Frommen des Klosters verwalteten. Die Form, in der dieser Besitzwechsel geschah, war kein Kauf, kein Pacht und nichts Endgültiges, sondern von jedem etwas. Auf jeden Fall blieb alles grundsätzlich Eigentum des Klosters. So suchte z.B. ein Ehepaar um Haus und Hof mit etlichen Acker und ein Wiesenfleck an. Da verschrieb man ihm das Ganze „auf den lebendigen Leib“, d.h. sie durften das Gut samt Zubehör so lange behalten, bis beide gestorben waren. Hatte das Ehepaar Kinder, so würden auch diese in das Besitzrecht an dem „Leibgut“ mit einbezogen. Erst wenn die letzte Person, der im Vertrag genau Benannten gestorben war, fiel alles dem Kloster wieder heim und konnte neu vergeben werden. Für dieses Leibgut wurde vom Kloster ein Preis festgesetzt und bezahlt, ohne dass jemals Eigentumsrechte bestanden. Außerdem verlangte man in manchen Fällen noch einen jährlich zu zahlenden Zins. Der Bestand manchmal in Geld (wenig!), oder einem Huhn. Manchmal gab man beides und in seltenen Fällen auch mal nichts. Meist forderte man 3 Tage Frondienst im ganzen Jahr, die gern geleistet wurden. Die auf den Leib verschriebenen Gebäude waren im baulichen Stande zu halten, doch lieferte das Kloster das notwendige Holz aus dem Klosterwald im Beichlinger Forst. Wollte jemand sein Leibgut verkaufen, so hatte das Kloster vorher einzuwilligen. Dann übernahm es den Besitz entweder selbst oder überschrieb es dem neuen Bewerber in einer neuen Urkunde in allen Einzelheiten und Bedingungen und hängte sein Siegel an. Wer sich durch Verkauf oder Versterben vom Kloster trennte, hatte im Hause die beste Kuh, das beste Kleid und ein fertiges Bett („ein wohlbereit Bett mit Ober- und Unterbett, Tüchern, Pfühl und Kissen) zu hinterlassen.

 

1507

Am 4. August 1507 leiht das Kloster von Herrn Johann Holzapfel, Vikar an der Wippertikirche in Kölleda, 50 Gulden zum Jahreszins von 3 Gulden.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, handschriftliche Notizen über Kölleda)

 

1519

Beim Verkauf der gesamten Grafschaft Beichlingen durch den Grafen Adam v. Beichlingen an Hans von Werthern war von den geistlichen Lehen die Vikarei der heiligen drei Könige im Kloster ausgenommen. Sie blieb dem Grafen Adam von Beichlingen und seinen Erben vorbehalten.

(Stadt-Archiv Kölleda, Kölledaer Anzeiger Nr. 52 1928, Kauf- und Lehnbriefe)

 

1525

Das Siegel der Papstei zeigt die Gestalten des Heilands und des Täufers Johannes im spitzen Oval mit der Legende (Umschrift) + S + PREPOSITUSS + DE + COLLEDE + ……+Das Siegel des Convents zeigt in viel roherer Ausführung die Gestalt Johannes des Täufers mit dem Heiligenschein auf der linken Hand und – ebenfalls mit einem Heiligenschein umgeben – das Lamm Gottes mit der Fahne. Die Umschrift des spitzen Ovals lautet:+ S CONVENTUSS. SS…….COLEDE +

(Reg. Rat Fr. Tolpfel, Zettelkartei)

 

1525

Papst Heinr. Kere, Abtissin Margret Schilling und Priorin Agnes von Halle sowie der gesamte Konvent bewilligen den Verkauf der Pfortenmühle – damals wendische Mühle genannt – durch Hans Pawel an Urban Schleich. Die Mühle war so heruntergekommen, daß das Kloster fürchten musste, sämtliche Zinsen, die darauf lagen, einzubüßen. Urban Schleich und seine Ehefrau Eva sowie seine Kinder Hans und Claus erhielten die Mühle „von Leib zu Leibe“ verschrieben. Erst wenn der letzte von ihnen verstorben war, fiel die Mühle wieder heim. In diesem Falle bekam die Stadt die Schleichsmühle, da sie 1556 den gesamten Klosterbesitz gekauft hatte.

(Stadt-Archiv Kölleda; Acte: Von den Mühlen)

 

1525

1525 hatte Kölleda 192 Hauswirte. Diese hatten im Bauernkriege niemanden geschädigt, nichts genommen und auch nicht zum hellen Haufen geschworen. Was sie aus dem St. Johanniskloster zu Kölleda genommen, war dem Kloster zugute geschehn; es war dasselbige auch alles inventiert worden.

(Karl Meyer, Nordhausen „Der Kreis Eckartsberga“)

 

1534

Eine Schuldverschreibung über 15 Joachimsthaler von der Domina Sophia von Schafstädt; datiert 1534 Sonntag Exaudi.

 

1535

Neben anderen Klöstern wurde auch Kölleda visitiert. Es waren noch 2 Nonnen vorhanden. Land- und Forstbesitz waren teilweise in Verlust geraten. Die Rechnungsführung war mangelhaft. Es erfolgte eine Feststellung des gesamten Klosterbesitzes durch den Herzog Georg. Der Abt von Hersfeld, der die Lehnshoheit und das Patronatsrecht über das Kloster ausübte, ließ sich den Eingriff in seine Klosterrechte nicht gefallen, sondern strengte beim Reichskammergericht einen Prozess an.

(L. Naumann, Skizzen und Bilder, Bd IV. S.17)

 

1537 / 38

In der Rechnung dieses Jahres wird zwar nur der Neubau des mit Schindeln gedeckten Torhauses erwähnt, aber bei dem Inventar angeführt, daß von den 20 vorhandenen Betten 6 Unterbetten geborgt seien, weil in den jüngsten Feuersnöten 27 Betten verdorben seien.

(Neumann, Auf den Spuren Hersfelds)

 

1538

„… die Aufzeichnungen, die die letzte Abtissin, Sophie von Schafstedt aus dem Jahre 1538 über Einnahmen und Ausgaben hinterlassen hat, geben einen guten Einblick in die Ökonomie des Klosters. Es hatte im Ort selbst 12½ Hufen (etwa 400 Morgen) Ackerland. Das wurde mit Weizen, Korn, Gerste und Hafer zu je einem Viertel bestellt; auch wurde Wein- und Hopfenbau betrieben. 50 Acker dienten als Wiesen und Triften. In den Ställen standen 34 Milchkühe, 12 Kälber, 18 Stck. Jungvieh, 18 Mastschweine, 30 Läufer, 13 Wagen- und Ackerpferde und 385 Schafe, von denen ⅓ dem Schäfer gehörte. Außer der Schäferei hatte das Kloster noch eine Mühle und ein Brauhaus. Außerhalb Kölledas besaß es ½ Hufe in Herrenschwende, 2 Hufen in Weißensee und 13 Acker in Schwerstedt. An Frucht kamen 1273 Neuscheffel Getreide und an Geld 200 Mark (1 Mark lötiges Silber=30M) an Zinsen ein; aus Kölleda, Gr. u. Kl. Neuhausen, Backleben, Rettgenstedt und Schloß-Beichlingen. Es befanden sich 1538 im Kloster 15 Nonnen und Pensionärinnen, Töchter des Adels der Umgebung, die z. Tl. Freistellen inne hatten. Das Personal war nicht gering: 1 Hofmeister, 2 Schirrmeister und 1 Junge, 1 Pferdewächter und 1 Fohlenhirt. Dann noch 1 Käsemutter, 2 Mägde, 1 Kuhhirt, 1 Schweinehirt, 1 Futterschneider, 1 Winzermeister und 1 Förster, da man auch einen 400 Morgen großen Wald besaß, von dem jährl. 15 Morgen für den Klosterbedarf geschlagen wurde. Zur Erntezeit hatte man dann auch noch Fronarbeiter zur Verfügung. Für die kirchlichen Handlungen benötigte man einen Propst, zwei Kapläne und einen Kustos. Alle Klosterinsassen lebten aus der eigenen Wirtschaft, nur wenig musste zugekauft werden.

 

1538

Unter der Abtissin Margarete von Harras sollten sich 1462 47 Nonnen im Kloster befunden haben. 1535 waren es nur noch 2 Nonnen. Die Abtissin Sophia von Schafstedt erlebte 1538 einen Aufschwung auf 14 Nonnen, „sodaß das Kloster auch den Mädchen-Unterricht, den es früher so gern gepflegt hatte, wieder aufnehmen konnte. Die Rechnung von 1538 schloß mit einer Differenz von 11 Schock, 14 ½ Gro., die die Nonnen aus den Erträgen ihrer Handarbeit deckten. („ übertrift die außgabe die Inname 11 Schock 4 ½ Gro 3 Pf, ist mit Stricken, wirken und ander erbet der Jung Frawben hanterbet erworben“). An anderer Stelle wird berichtet, daß die Nonnen Stoffe erhielten, aus denen sie ihre Kleidung selbst geschneidert haben. Dafür waren ausgegeben worden: „ 7 Schock vor 1 scharz thuch, 6 Schock vor 3 peltze, 4 Schock vor 40 par schue, 2 ½ Schock vor 1 pallen Lynwant, 3 schock vor 3 stein flachß“. Der Weber bekam 1 Schock für 1 Schock Elle „ Flechsentuch und 2 Schock für 4 Schock Elle, grobes Tuch zu machen.

(L. Naumann: Die Säkularisation des Nonnenklosters in Kölleda)

 

1538

Unterm 10. Nov. 1538 ergeht vom Herzog Georg von Sa. ein Abschied, in dem der Kloster-Vorsteher aufgefordert wird, über alle beweglichen und unbeweglichen Güter, erbliche und wieder käufliche Zinsen samt allen Vorrat ein klares Verzeichnis in Sangerhausen abliefern soll. Außerdem hat er die Jahresrechnung mitzubringen und am Orte zu warten, bis er weiteren Bescheid erhält. Dieser Befehl gehörte zu den Bersuchen Herzog Georgs, die Klöster wieder in Ordnung zu bringen, denn er kannte ihre Mängel gar wohl, aber er sah die Lösung dieses kirchlichen Problems in einer Entscheidung durch ein Konzil und nicht durch einen Einzelnen wie Luther. Erst sein Tod 1539 vereitelte seine Pläne.

(L. Naumann, Skizzen + Bilder, Bd III S17 / 18)

 

1538

Das Kloster hielt sich nach der Rechnung von 1538 einen eigenen Winzermeister den es mit 7 Schock 15 Gro entlohnte.

(L. Naumann, Die Gesch. d. Kreises Eckartsberga, S. 171)

 

1539

Bei der Visitation von 1539 sollte das klösterliche Vermögen vorsichtig behandelt werden, um Klagen vorm Reichskammergericht zu vermeiden. (siehe Karteikarte 1535!) Man sollte so verhandeln, dass die Klöster sich in Güte der Pfarrverwahrung begeben möchten und so den Geistlichen ihre Pensionen erhalten würden. Die Visitationen gingen so eilig vor sich, daß man von der Qualifikation der Pfarrer kaum Notiz nahm. Die Herrschaft Beichlingen sollte nicht visitiert werden, weil die von Werthern Lehnsleute der Grafen von Stolberg und Schwarzburg waren (betr. Dorndorf, Frohndorf und Wiehe) die sich der Visitation widersetzten. In Kölleda befanden sich 1 Schule, 2 Kirchen, 1 Kapelle, 3 Vikareien und das Kloster.

(Kalkoff)

 

1544

Am 13.03.1544 Philipp Wilhelm und Ludwig Albrecht, Grafen von Beichlingen, mahnten in einem Schreiben den Herzog Moritz von Sachsen an das ihnen zustehende Lehen im Kloster Kölleda. Beide haben diese Pfründe ihrem Bruder Bartholomäus Friedrich, Domherrn zu Halberstadt, zugewiesen. Dieser aber habe diese Zinsen vergeblich eingefordert. Vorher hatte diese Pfründe 1. Friedrich, Chorbischof zu Cöln und Domdechant zu Lüttich. 2. Friedrich, Domdechant in Cöln und Straßburg und 3. Hans, Domherr zu Cöln und Straßburg.Am 29. April 1544 wiederholten die Grafen von Beichlingen die obige Bitte.

(Stadt-Archiv Kölleda, Prof. Dr. Walkoff, Die Grafschaft Beichlingen)

 

1553

Geraume Zeit nach Luthers Reformation ist in der Johannis- oder Klosterkirche noch katholischer Gottesdienst gehalten worden. Eine alte im Turmknopf gefundene Nachricht besagt: „Nach Christi Geburt 1553 wurde die Lutherische Lehre unter Kurfürst Aug. v. Sa. nach Absterben der Klostergeistlichen in dieser Kirche gepredigt von Mag. Ambrosius Sidelius, Pfarrherr und Senior u. Johann Schlotterus, Diaconus.“Nota: Demnach waren das die beiden ersten evangelischen Geistlichen von St. Johannis, während Johann Hebenstreit der erste evangelische Geistliche in St. Wipperti war.

(Grüning, Chronik, Bd II, S. 27)

 

1554

starb die letzte Abtissin des Kölledaer Nonnenklosters Sophia von Schafstädt.

 

bis 1555

Die Stadt war dem Kloster zinsbar, indem sie unter anderem auch Getreide (vergl. 1538, ölonom. Verhältnisse!) und von jedem Hause zu Lichtmeß (2. Febr.) 2 Rauch- oder Pfarrhühner geben oder 6 gute Gro dafür zahlen mußte, doch waren davon die Vikarien- und Klosterbrüderhäuser – 33 an der Zahl – und auch des Rats gemeine Häuser befreit.

 

1556

Mit dem Vererbungsbrief:„Der Kauff Vorschreibunge Uber die Closter Güttere allhier Zu Cölleda welche der Churfürst Zu Sachssen und Burggraff Zur Magdeburgk dem Rath Erblichen Vorkauft hat, amtage Michaelis War der 29. Septembris 1556.“ ging die Geschichte des Kölledaer Nonnenklosters unter dem Regiment des Priors und der Abtissin zu Ende.1265-1556 – 291 Jahre

 

Nota: Zur vorstehenden Zeittafel des Nonnenklosters gehört die Zeittafel der Johanniskirche sowie die Zeittafel der Klostergüter in städtischem Besitz. K. Wolf